Menu
Leider ist der Beruf des Tanz- und Ballett Pädagogen in Deutschland nicht geschützt. Dies bedeutet, dass jeder Tanz- und Ballettunterricht erteilen darf.

Auch ohne ausreichende Qualifikation!

Dies kann zu körperlichen Schäden durch falsches Training führen. Deshalb achten Sie bitte immer auf die ausreichende Qualifikation des Lehrpersonals bei der Wahl ihrer Ballettschule. Organisationen wie der Deutscher Berufsverband für Tanzpädagogik e.V. unterstützen Sie dabei.

Der DBfT e.V. ist der erfolgreichste und größte Zusammenschluß von Tanzlehrern, der je in Deutschland existierte.

Seit 1975 setzt er sich für die Förderung der Tanzpädagogik ein. Er engagiert sich für die offizielle Anerkennung des Berufsbildes "Tanz- und Ballettpädagoge" und damit für den Berufsschutz, um Unterrichtsteilnehmern und allen Tanzinteressierten qualifizierte Tanzangebote zu ermöglichen.

Der gesetzliche Schutz des Berufes des Tanz- und Ballettpädagogen würde – wie in Frankreich schon vor Jahren geschehen – die Einführung allgemeinverbindlicher Regeln über die Mindestqualifikation von Tanz- und Ballettlehrern bedeuten.





Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Ausgabe